Vor der Abfahrt
1.1. Der Sicherheitsgurt und die Beförderung von Kindern im Auto
Das Anlegen des Sicherheitsgurtes ist gesetzlich vorgeschrieben; hier gibt es keine Kompromisse. Dies gilt auch für kurze Strecken, und sei es nur für 200 Meter. Das Anschnallen muss ganz automatisch erfolgen: Bevor nicht alle angeschnallt sind, wird nicht losgefahren!
WAS STEHT IM GESETZ ?
Das Anlegen des Sicherheitsgurtes ist für jede Person, deren Platz mit einem Sicherheitsgurt ausgestattet ist, verbindlich vorgeschrieben. Dies gilt auch für kurze Strecken.
Personen, die nachgewiesenermaßen aus schwerwiegenden medizinischen Gründen keinen Sicherheitsgurt anlegen können und hierfür über eine vom luxemburgischen Transportministerium ausgestellte Genehmigung verfügen, sind von der Anschnallpflicht befreit.
Auch Kinder sollten immer in einem für ihre Größe und ihr Gewicht geeigneten, zugelassenen Kindersitz gesichert sein, auch wenn die Reise sehr kurz ist. Hier sind die wichtigsten Bestimmungen der derzeit geltenden Straßenverkehrsordnung, die den legalen Transport von Kindern im Auto betreffen:
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Halbe Plätze wurden abgeschafft – ganz gleich wie alt oder groß das Kind ist – Sitzplätze werden für Kinder nicht mehr hälftig gerechnet. Das bedeutet: ein ganzer Platz je Kind.
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Kinder unter 3 Jahren müssen immer in einem geeigneten und mittels Prüfnorm zugelassenen Autokindersitz sitzen und zwar auch auf dem Rücksitz.
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Aus Sicherheitsgründen ist die Verwendung eines Rückhaltesystems – „mit dem Rücken zur Straße“ (Autositz vom Typ Maxi-Cosi) – für solche Sitze im Auto nicht erlaubt, die mit einem frontalen Airbag versehen sind, sofern dieser nicht deaktiviert wird.
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Kinder unter 18 Jahren und solche mit einer Körpergröße unter 150 cm, deren Gewicht jedoch über 36 kg liegt, können auf dem Rücksitz des Autos ohne einen Autokindersitz fahren. Diese Kinder müssen dennoch einen Sicherheitsgurt anlegen oder gegebenenfalls mindestens den Beckengurt des Sicherheitsgurtes.
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Auf gelegentlichen Fahrten von kurzer Entfernung können Kinder unter 18 Jahren ab dem 3. Lebensjahr und solche, die kleiner als 150 cm sind, auf dem Rücksitz ohne Autokindersitz befördert werden. Jedoch ausschließlich in Fahrzeugen, deren Anzahl an Sitzplätzen mit maximal 5 in der Kfz-Zulassung vermerkt ist. Natürlich müssen diese Kinder dennoch den Sicherheitsgurt anlegen oder gegebenenfalls mindestens den Beckengurt des Sicherheitsgurtes.
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Ist ein Kind auf dem Rücksitz nur durch den Beckengurt des Sicherheitsgurtes angeschnallt, lässt sich der Sitz vor dem Kind so nach vorn verschieben, dass im Falle eines Aufpralls der Kopf des Kindes nicht auf der Rückseite des Vordersitzes aufprallt.
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Auf Reisen ins Ausland sind die dort geltenden Vorschriften – auch auf der Durchreise – grundsätzlich anwendbar.
STRAFEN
Der Fahrer und alle Passagiere, die ohne angelegten Sicherheitsgurt auffallen, werden mit einem Bußgeld in Höhe von 145 € und dem Abzug von zwei Punkten von ihrem Führerscheinpunktekonto belegt. Dieselbe Strafe wird verhängt, wenn an Bord des Fahrzeugs ein minderjähriger Passagier keinen Sicherheitsgurt angelegt hat oder nicht ordnungsgemäß mit einer besonderen Rückhalteeinrichtung gesichert ist.
EMPFEHLUNGEN
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Der Sicherheitsgurt muss über die Schulter und nicht entlang des Halsansatzes geführt werden.
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Der Sicherheitsgurt muss auf den Hüftknochen sitzen und darf nicht über den Bauch verlaufen.
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Schwangere Frauen sind nicht von der Anschnallpflicht befreit (außer medizinische Gründe sprechen gegen ein Anlegen des Sicherheitsgurtes). Setzen Sie sich aufrecht hin und führen Sie den Beckengurt unterhalb des Bauchs so tief wie möglich über die Hüfte, während der leicht gelockerte Brustgurt mittig über die Brust geführt wird.
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Beim Airbag handelt es sich nur um eine ergänzende Schutzvorrichtung bei starkem Aufprall. Er kann das Anlegen des Sicherheitsgurtes in keinem Fall ersetzen. Der Airbag ist nur zusammen mit dem Sicherheitsgurt wirksam.
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Im Linien- oder Reisebus ist das Anlegen des Sicherheitsgurtes verbindlich vorgeschrieben, wenn der entsprechende Sitzplatz mit einem solchen ausgestattet ist.
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Alter/Größe
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Beifahrersitz
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Rücksitze
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Unter 3 Jahren
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Spezielles Rückhaltesystem (SRS)*
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SRS*
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Zwischen 3 und 18 Jahren und kleiner als 150 cm
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SRS*
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SRS*/**
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Zwischen 3 und 18 Jahren und größer als 150 cm
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Sicherheitsgurt
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Sicherheitsgurt
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Ab 18 Jahren
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Sicherheitsgurt
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Sicherheitsgurt
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* Als spezielle Rückhaltesysteme gelten Autokindersitze oder Sitzerhöhungen – vorausgesetzt, sie entsprechen dem Gewicht des Kindes und sind zugelassen. Das heißt, sie müssen mit einem der folgenden Prüfsigel versehen sein: ECE-R44 (ECE-R44/03, ECE-R44/04 oder R129 – auch als „i-Size“ bezeichnet)
** Es gibt zwei Ausnahmen, in denen diese Kinder ohne spezielles Rückhaltesystem befördert werden dürfen, aber mindestens mit dem Beckengurt des Sicherheitsgurtes anzuschnallen sind:
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auf gelegentliche Fahrten von kurzer Entfernung und bei fehlendem Rückhaltesystem, wenn es sich um einen PKW handelt für den die Anzahl der im Fahrzeugschein eingetragenen Sitzplätze die Zahl 5 nicht übersteigt
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bei Beförderung eines dritten Kindes und einer nicht ausreichenden Anzahl an Plätzen (wenn sich ein drittes SRS nicht montieren lässt).
1.2. Die Beförderung von Tieren
Die Beförderung von Tieren wird nicht durch ein Gesetz geregelt. Im Hinblick auf die eigene Sicherheit und die des Vierbeiners sollten Autofahrer geeignete Sicherungssysteme verwenden.
EMPFEHLUNGEN
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Für Tiere bis zu einer gewissen Größe, wie Katzen und kleine Hunde, sollte ein komfortabler Käfig vorgesehen werden. Die meisten Käfige sind aus durchlöchertem Kunststoff, um die Luftzirkulation zu ermöglichen. Der Käfig sollte groß genug sein, um dem Tier zu ermöglichen, zu stehen, sich um sich selbst zu drehen und sich bequem hinlegen zu können. Bedecken Sie den Boden des Käfigs mit etwas saugfähigem. Große Tiere müssen mit einer Leine an einem speziellen Sicherheitsgurt befestigt reisen.
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Decken Sie für die Beförderung von Vögeln den Käfig mit einem Tuch ab.
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Bringen Sie das Tier im hinteren Teil des Fahrzeugs unter und klappen sie bei Bedarf für große Tiere die Rückbank um. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Trennvorrichtung aus Netzmaterial zu installieren oder einen großen Hund in einem seiner Größe angemessenen Käfig zu transportieren. Lassen Sie die Fenster während der Fahrt einen Spalt weit offen (der Hund sollte nicht in der Lage sein, seinen Kopf aus der Öffnung zu stecken) und lassen Sie das Tier niemals alleine in einem Auto, das in der Sonne steht, auch nicht, wenn das Tier Trinkwasser zur Verfügung hat
Der ACL hat sich in Zusammenarbeit mit der LAK – Letzebuerger Associatioun vun de Klengdéierepraktiker – zum Ziel gesetzt, die breite Öffentlichkeit mit gesetzlichen und allen anderen Informationen über Haushunde und Hauskatzen zu versorgen. Hier (mat link https://www.acl.lu/ACL-Assistances/ACL-Assistance-Pets) finden Sie viele interessante Informationen sowie die ACL-Partner.
1.3. Die richtige Sitzposition am Steuer
Im Fahrzeug eine bequeme Sitzhaltung einzunehmen, ist ein wichtiger Punkt, der oftmals vernachlässigt wird. Eine gute Sitzposition am Steuer ermöglicht es, entspannt und effizientzu fahren. Der Körper muss mit dem Fahrzeug fest verbunden sein, und die Extremitäten sollen so locker wie möglich gehalten werden.
EMPFEHLUNGEN
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Stellen Sie den Abstand zwischen dem Sitz und den Pedalen ein: Sie müssen die Kupplung vollständig durchtreten können, ohne dass Ihr Bein beziehungsweise Fuß ganz ausgestreckt ist. Der Abstand zwischen Ihrem Sitz und den Pedalen darf also nicht zu groß sein.
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Stellen Sie die Neigung der Rückenlehne ein: Hier geht es darum, die richtige Entfernung zwischen dem oberen Bereich der Rückenlehne und dem Lenkrad zu finden. Wenn Sie normal sitzen, müssen Sie den oberen Bereich des Lenkrads erreichen können, ohne dass Ihre Arme ganz ausgestreckt sind und ohne dass Ihre Schultern den Kontakt mit dem Sitz verlieren. Wenn es in Ihrem Fahrzeug die Möglichkeit gibt, die Höhe des Sitzes zu verstellen, nutzen Sie diese Option, da Sie so eine noch bequemere Sitzposition finden können.
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Verstellen Sie als Fahrer Ihren Sitz niemals während der Fahrt. Ihr Sitz könnte abrupt mehrere Stufen nach hinten rutschen, und Sie würden eventuell die Kontrolle über Ihr Fahrzeug verlieren.
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Wenn Sie die ideale Sitzposition gefunden haben, sollten Sie nicht vergessen, auch den Rückspiegel und die Außenspiegel einzustellen.
1.4 Obligatorische Ausrüstung
WAS STEHT IM GESETZ ?
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Ein Warndreieck muss im Fahrzeug vorhanden sein. Das wird während der technischen Kontrolle überprüft, wobei auch das Vorhandensein von mindestens einer Sicherheitsweste geprüft wird. Denken Sie jedoch daran: Wenn nach der Straßenverkehrsordnung nur eine Weste im Auto sein muss, ist es für jeden, der das Fahrzeug auf einer Autobahn verlässt, sowie für jeden, der nachts oder bei schlechter Sicht auf der Straße außerhalb einer Stadt unterwegs ist, Pflicht, eine Sicherheitsweste zu tragen.
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Das Profil der Reifen muss eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen.
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Alle Reifen, die am Fahrzeug montiert sind, müssen vom gleichen Reifentyp sein, also entweder Sommer- oder Winter- oder Ganzjahresreifen. Reifen, die auf Doppelräder aufgezogen sind, müssen zudem denselben Außendurchmesser haben. Die luxemburgische Straßenverkehrsordnung untersagt nicht, dass die Reifen von unterschiedlichen Herstellern stammen. Allerdings wird aus Sicherheitsgründen empfohlen, dass beide Reifen einer Achse derselben Marke, desselben Profils und desselben Alters sind.
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Bei Glatteis, festgefahrenem Schnee, Schneematsch, vereisten Stellen oder Raureif darf ein PKW nur dann auf öffentlichen Straßen gefahren werden, wenn Reifen montiert sind, die mit dem Symbol M+S und/oder dem Piktogramm „Berg und Schneeflocke“ gekennzeichnet sind.
STRAFEN
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Das Fehlen eines Warndreiecks oder einer Sicherheitsweste an Bord Ihres Fahrzeugs kostet Sie 74 €. Wer auf einer Autobahn ohne Sicherheitsweste läuft, sowie diejenigen, die auf einer normalen Straße außerhalb der Stadt ohne Sicherheitskleidung laufen, riskieren eine Geldstrafe von 49€.
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Der Fahrer wird mit einem Bußgeld in Höhe von 145 € und einem Abzug von zwei Punkten von seinem Führerschein bestraft, wenn seine Reifen eine Profil- tiefe von weniger als 1,6 mm aufweisen. Dieselbe Strafe wird verhängt, wenn die vier Reifen nicht vom gleichen Typ sind. Der Verstoß gegen die Vorschrift, Winterreifen zu montieren, wenn die Wetterbedingungen dies erforderlich machen, wird mit einem Bußgeld in Höhe von 74 € geahndet.
EMPFEHLUNGEN
Da allein die Reifen den Kontakt des Fahrzeugs zur Straße herstellen, sind sie ein wesentlicher Faktor für Ihre Sicherheit. Wussten Sie beispielsweise, dass die Kontaktfläche Ihrer vier Reifen mit der Straße nur die Größe eines DIN-A4- Blattes hat? Aus diesem Grund sollten die Reifen mit Bedacht ausgewählt und regelmäßig gewartet werden.
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Man unterscheidet grundsätzlich drei Reifentypen: Sommerreifen, Winter- reifen und Ganzjahresreifen. Sie unterscheiden sich hauptsächlich im Hinblick auf die Kautschukmischung und das Profil.
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Winterreifen bieten zusätzliche Sicherheit, wenn die Temperaturen unter 7°C sinken. Sommerreifen werden bei Temperaturen unterhalb dieser Grenze hart, was zu einem Verlust an Bodenhaftung und zu einem längeren Bremsweg führt.
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Auch wenn das Gesetz nur eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm fordert, wird davon abgeraten, mit Reifen zu fahren, deren Profil weniger als 3 oder 4 mm beträgt. Besonders auf nasser Straße oder auf Schnee und Eis verlieren die Reifen dann ihre Wirksamkeit. Zur Information: Neue Reifen weisen normaler- weise eine Profiltiefe von 8 mm auf.
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Der Reifengummi wird im Laufe der Zeit härter, wodurch der Reifen an Boden- haftung verliert. Ab 5 Jahren sind Reifen viel weniger effektiv auf nassen Straßen.
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Montieren Sie die Reifen mit der größten Profiltiefe immer hinten, auch im Falle eines Frontantriebs.
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Überprüfen Sie regelmäßig den Reifendruck. Ein zu hoher oder zu niedriger Luftdruck führt zu einer übermäßigen bzw. unregelmäßigen Abnutzung, was sich negativ auf die Bodenhaftung auswirkt. Der Reifendruck muss gemäß den Herstellerangaben reguliert werden, und es ist darauf zu achten, dass er auf einer Achse stets identisch ist. Im Übrigen darf nicht vergessen werden, auch das Reserverad zu überprüfen.

WAS BEDEUTET DIE KENNZEICHNUNG DER REIFEN?
Oben abgebildet: ein Reifen der Größe 195/65 R 15 91 H.
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Reifenbreite in mm
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Verhältnis Reifenhöhe oder Flankenhöhe zu Reifenbreite in %. Serie 65 bedeutet 65 % von 195 mm.
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Bauart des Reifens: R steht für Radialreifen.
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Felgendurchmesser in Zoll (1 Zoll = 2,54 cm).
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Tragfähigkeitsindex pro Reifen, z.B. 91 = 615 kg (der Reifen kann eine Last von 615 kg tragen).
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Geschwindigkeitsindex des Reifens (bestimmt die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs).
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Hersteller.
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DOT (Department of Transportation) : Herstellungsdatum. 0807 bedeutet z.B., dass der Reifen 2007 in der 8. Woche hergestellt wurde.
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Tubeless = schlauchlos.
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Das Schneeflockensymbol bedeutet Wintertauglichkeit.
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Mit M+S(Mud+Snow) werden Winterreifen oder Ganzjahresreifen gekennzeichnet.
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ECE-Prüfzeichen für Europa-Norm. Die Zahl „2” ist die Bezeichnung für das Land. Die Kombination von Zahlen ist die Kontrollnummer der Kontroll- behörden. „S” steht für lärm-optimierte Reifen, obligatorisch ab Nr. 4011 DOT.
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Run Flat : Bezeichnung für Reifen mit Notlaufeigenschaften.
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TWI: Profilabnutzungsanzeiger (Tread Wear Indicator).