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Die Rettungsgasse

Die Rettungsgasse

Bei einem Unfall kann jede Minute, ja sogar jede Sekunde zählen und über Leben und Tod entscheiden. Die Einsatzkräfte müssen sich bei einem Stau jedoch häufig erst ihren Weg durch blockierte Spuren bahnen oder versuchen, über die Standstreifen voranzukommen – so geht kostbare Zeit verloren!
 
Indem Sie eine Rettungsgasse zwischen den Fahrstreifen bilden, ermöglichen Sie die freie Durchfahrt der Einsatzkräfte. Die Rettungs- und Bergungsfahrzeuge gelangen schneller an den Unfallort, die Verletzten werden rascher versorgt, die Aufräumarbeiten können eher beginnen, und der Stau löst sich einfacher wieder auf.

WAS SAGT DAS GESETZ?  

Eine Rettungsgasse muss unmittelbar nach den ersten Anzeichen von stockendem Verkehr gebildet werden, um so den Weg für die Rettungsfahrzeuge frei zu machen. Auf einer zweispurigen Autobahn bedeutet das, dass die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen soweit wie möglich nach links und die Fahrzeuge auf der rechten Spur soweit wie möglich nach rechts fahren müssen – auch unter Nutzung des Standstreifens. Auf einer Autobahn mit mehr Fahrstreifen, müssen die Fahrzeuge auf der linken Spur nach links fahren, alle anderen nach rechts.

Die Rettungsgasse darf nur von Einsatzfahrzeugen mit Lichtzeichen bzw. Tonsignalen befahren werden: Rettungsdienste, Feuerwehr, Polizei, Abschlepp- und Bergungsdienste sowie Absicherungs- und Säuberungsfahrzeuge des Straßenbauamts. Die Durchfahrt muss solange frei bleiben, bis der Verkehr wieder rollt.

STRAFEN  

In Luxemburg ist die Bildung einer Rettungsgasse Pflicht. Die Missachtung dieser Vorschrift auf der Autobahn wird mit einer Geldbuße von 145 € und einem Abzug von 2 Punkten auf dem Punkteführerschein bestraft. Außerhalb der Autobahn kostet dieses Vergehen 74 € (Art. 137 und 156 der Straßenverkehrsordnung).
 

EMPFEHLUNGEN  

Der ACL hat einen Film produziert, der erklärt, wie man eine Rettungsgasse auf einer dreispurigen Autobahn richtig bildet.